Steuerbescheinigung

Der Verein für Computergenealogie ist als gemeinnützig und wissenschaftlich tätig anerkannt. Dies bedeutet für Sie als Mitglied, dass der Mitgliedsbeitrag bei der Steuererklärung geltend gemacht werden kann.

Diese Bescheinigung gilt nur in Verbindung mit einem nachprüfbaren Bankbeleg oder einer von uns ausgestellten Quittung, woraus die Höhe Ihrer Zahlung ersichtlich ist.

Der Freistellungsbescheid vom 14. Januar 2017 ist bis zur Ausstellung eines neuen Freistellungsbescheides gültig.

Hier gibt es die Bescheinigung für den Mitgliedsbeitrag direkt als PDF-Datei: Steuerbescheinigung.pdf